Windrad-Counter Austria: 1451 Windräder | 4028 MW | 2.65 Mio Haushalte versorgt

Ausgleichsfläche

Begleit-maßnahmen

Obwohl viele Begleitmaßnahmen gezielt für bestimmte Arten oder Artengruppen konzipiert werden, profitieren in der Praxis häufig zahlreiche weitere Arten von deren Umsetzung.

Naturschutz durch Windkraftnutzung: Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 

Die Nutzung von Windkraft zählt zu den umweltverträglichsten Formen der Energieerzeugung. Im Vergleich zu fossilen Energieträgern verursacht sie weder nennenswerte Schadstoffemissionen noch stellt sie Anforderungen an eine Endlagerung radioaktiver Abfälle. Auch der Flächenverbrauch fällt gering aus, so sind rund 99 % der Windparkflächen nach dem Bau weiterhin land- und forstwirtschaftlich nutzbar. Dadurch ist auch der Einfluss auf die örtliche Flora und Fauna im Vergleich zu anderen Infrastrukturelementen gering. In Zeiten des Klimawandels und des notwendigen Umstiegs auf nachhaltige Energiesysteme spielt die Windkraft daher eine zentrale Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien. 

Trotz dieser Vorteile ist nicht auszuschließen, dass Windkraftanlagen Auswirkungen auf bestimmte Tiergruppen haben können. Insbesondere während der Bauphase, aber auch im Betrieb, können sensible Arten wie Greifvögel, Fledermäuse oder Amphibien gestört oder in Einzelfällen sogar getötet werden. Solche Eingriffe sind gemäß europäischer Naturschutzrichtlinien (insbesondere der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie) grundsätzlich verboten. Um dennoch die Nutzung der Windkraft mit dem Artenschutz zu vereinbaren, schreibt das österreichische Naturschutzrecht im Rahmen der planerischen Prüfverfahren konkrete Begleitmaßnahmen vor. 

Unter dem Begriff Begleitmaßnahmen werden in diesem Text Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen subsumiert. Da es derzeit keine einheitlichen Definitionen dieser Begriffe gibt, kann ihre Verwendung in der Planungspraxis, der Rechtsanwendung und der öffentlichen Kommunikation unterschiedlich ausfallen. Unabhängig davon, welcher der genannten Kategorien einzelne Maßnahmen letztlich zugeordnet werden, erfolgt ihre behördliche Festlegung im Zuge des Genehmigungsverfahrens und ihre Umsetzung ist somit verbindlich vorgeschrieben. 

Begleitmaßnahmen werden für jedes Windparkprojekt individuell festgelegt. Dabei erheben Fachleute wie Ökolog:innen oder Ornitholog:innen die lokalen Gegebenheiten und Sachverständige geben spezifische Maßnahmen vor. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von den zuständigen Behörden überprüft und die dauerhafte Instandhaltung kontrolliert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schutz sensibler Arten gewährleistet bleibt. In vielen Fällen profitieren auch zusätzliche Arten, welche von der Windkraftanlage nicht betroffen sind, von den gesetzten Maßnahmen (beispielsweise durch neu geschaffene Lebensräume oder ökologische Verbesserungen im Umfeld der Anlagen). So trägt Windkraft nicht nur zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei, sondern leistet auch einen positiven Beitrag zum Naturschutz. 

Diese Seite bietet einen fundierten Überblick über die typischen Begleitmaßnahmen und ökologischen Zusammenhänge rund um den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in Österreich. Ziel ist es, die Diskussion zu versachlichen und die Maßnahmen sichtbar zu machen, mit denen Umweltverträglichkeit und Artenschutz mit moderner Windkraftnutzung in Einklang gebracht werden. 

Aufforstung bei Windrad im Wald

Naturschutz in der Bauphase  

Die Bauphase von Windkraftanlagen stellt eine besonders sensible Zeit im Hinblick auf den Schutz von Flora, Fauna und Lebensräumen dar. Während der Errichtung eines Windparks kommt es zwangsläufig zu temporären Eingriffen in die Umwelt, etwa durch temporäre Flächeninanspruchnahmen (beispielsweise Lager- und Kranstellflächen), Baustellenverkehr sowie visuellen und auditiven Störungen. Diese Veränderungen können sich negativ auf verschiedene Schutzgüter auswirken. Aus diesem Grund kommen bei Windkraftprojekten eine Vielzahl an naturschutzfachlichen Begleitmaßnahmen zur Anwendung, um die Eingriffe in Natur und Landschaft während der Bauphase zu minimieren oder auszugleichen. Diese Maßnahmen sind gesetzlich verpflichtend, werden projektspezifisch festgelegt und dienen dem Ziel, die betroffenen Naturgüter zu schützen, ihren Erhaltungszustand zu sichern und gegebenenfalls wiederherzustellen. Dabei orientieren sich Planung und Umsetzung stets am aktuellen Stand der ökologischen Fachpraxis sowie an den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Projektstandorts. 

Reptilien und Amphibien reagieren beispielsweise empfindlich auf Baumaßnahmen. Sie können durch erhöhten LKW-Verkehr, Erdbewegungen oder Materialablagerungen beeinträchtigt oder in Extremfällen getötet werden. Um diese Auswirkungen zu minimieren, sind spezifische Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem der Einsatz einer ökologischen Bauaufsicht sowie die Einrichtung und regelmäßige Kontrolle von Amphibienzäunen, welche die Tiere sicher an ihre Lebensräume leiten und vor dem Eindringen in gefährdete Baustellenbereiche schützen. 

Auch seltene oder geschützte Pflanzenarten können durch Baumaßnahmen gefährdet sein, beispielsweise durch Bodenverdichtung, mechanische Beschädigung oder den Verlust mikroklimatischer Standortbedingungen. In solchen Fällen kommen Schutzmaßnahmen wie temporäre Einzäunungen, Umsiedelungen oder die Schaffung neuer, standortgerechter Wachstumsflächen zum Einsatz. 

Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den Lebensraum Wald. Für den Bau von Windenergieanlagen, insbesondere in Waldlagen, sind manchmal kleinräumige Rodungen unumgänglich. Um den damit verbundenen Lebensraumverlust zu kompensieren, werden im Rahmen der Genehmigung sogenannte Ausgleichsaufforstungen angeordnet. Diese erfolgen häufig im Verhältnis 1:3 (für jeden Hektar gerodeten Walds werden drei Hektar standorttypischer Mischwald neu angelegt). Ziel ist es dabei nicht nur, die Fläche quantitativ zu ersetzen, sondern qualitativ ökologisch aufzuwerten. Dies bedeutet insbesondere die Auswahl einer widerstandsfähigen, artenreichen Baumartenmischung, die sich besser an zukünftige klimatische Bedingungen anpassen kann als beispielsweise monotone Fichtenbestände. Die neu geschaffenen Wälder erfüllen damit nicht nur ihre kompensatorische Funktion, sondern tragen auch zur ökologischen Resilienz und dem Erhalt damit verbundener Ökosystemdienstleistungen bei. 

Naturschutz während des Betriebs 

Obwohl Windkraftanlagen zu den umweltverträglichsten Formen der Energiegewinnung zählen und ihr Einfluss auf Flora und Fauna vergleichsweise gering ist, kann ihr Betrieb Auswirkungen auf bestimmte Tiergruppen haben. So können beispielsweise einige Vogelarten und Fledermäuse sensibel auf Windkraftanlagen reagieren. Im Rahmen des österreichischen Umweltrechts ist daher nicht nur während der Bauphase, sondern auch im laufenden Betrieb die Umsetzung naturschutzfachlicher Begleitmaßnahmen verpflichtend vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Beeinträchtigungen zu minimieren, zu vermeiden oder (wo sie unvermeidlich sind) durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. 

Kollisionsrisiken 

Windkraftanlagen stellen vor allem für Greifvögel, Großvögel (wie Störche) sowie für Fledermäuse ein potenzielles Kollisionsrisiko dar. Diese Tiere können durch die Rotorbewegung getötet werden, was rechtlich als erheblicher Eingriff in besonders geschützte Arten gilt (vgl. Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie der EU). Eine der wirksamsten betrieblichen Maßnahmen in diesem Bereich ist die situative Abschaltung von Windkraftanlagen. Insbesondere bei Fledermäusen hat sich dieses Instrument etabliert. Anlagen werden gezielt bei hoher Fledermausaktivität abgeschaltet (typischerweise in warmen, trockenen Nächten mit geringer Windgeschwindigkeit zwischen April und Oktober). Moderne Betriebsmanagementsysteme erlauben eine adaptive Steuerung auf Grundlage meteorologischer und phänologischer Daten sowie Monitoring-Ergebnissen. Auch bei Vögeln kann die temporäre Abschaltung einzelner Anlagen zum Einsatz kommen, etwa bei nachgewiesenen Zugkorridoren oder bei erhöhter Aktivität windkraftsensibler Arten während bestimmter Tages- oder Jahreszeiten. Zudem kommen in besonderen Fällen sogenannte Antikollisionssysteme zum Einsatz, welche bestimmte Vogelarten durch Kameras oder Radargeräte identifizieren und ggf. eine Abschaltung der Anlage einleiten. 

Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung und -vergrößerung 

Windkraftanlagen können den Lebensraum bestimmter Arten beeinträchtigen, etwa indem sie zu einer Meidung des Anlagenumfelds führen. Um solchen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, werden artspezifische Maßnahmen zur Erhaltung ökologischer Funktionen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem das Anbringen von Nisthilfen sowie der Erhalt und die Förderung strukturreicher Habitatbestandteile, wie etwa alter Bäume oder Altholzinseln, die besonders für Fledermäuse als Quartiere von Bedeutung sind. Für das Auerwild werden beispielsweise gezielte Habitatpflegemaßnahmen durchgeführt, etwa durch die Auflichtung und Strukturierung von Wäldern, um geeignete Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Ergänzend dazu werden Grundstücke gesichert und als naturschutzfachlich gestaltete Minderungs- bzw. Ausgleichsflächen ausgewiesen. Diese stellen einen zentralen Bestandteil der naturschutzfachlichen Begleitmaßnahmen dar und dienen dem langfristigen Erhalt und der funktionalen Aufwertung betroffener Lebensräume. Im folgenden Abschnitt werden diese flächenbezogenen Maßnahmen näher erläutert. 

Minderungs- bzw. Ausgleichsflächen 

Ein zentrales Element der naturschutzfachlichen Begleitmaßnahmen sind Ausgleichsflächen, die artspezifisch gestaltet werden. Für Greifvögel und Großvögel werden beispielsweise sogenannte Nahrungsbrachen oder extensiv bewirtschaftete Wiesen außerhalb der Gefahrenzone eingerichtet. Diese Flächen vergrößern letztendlich sogar den geeigneten Lebensraum dieser Tiere. Zudem bieten sie attraktive Nahrungsangebote, wodurch die Tiere vom unmittelbaren Anlagenumfeld ferngehalten werden. Komplexere Umsetzungen betreffen beispielsweise die Anlage und/oder Pflege von Feuchtlebensräumen wie Tümpel und Teiche, die u.a. für Amphibien, Libellen oder wassergebundene Vogelarten relevant sind. Diese Maßnahmen sind oft langfristig angelegt und erfordern eine kontinuierliche Pflege. 

Kontrolle und Verpflichtung zur Umsetzung 

Alle Maßnahmen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens projektspezifisch festgelegt und sind behördlich verpflichtend umzusetzen. Die Einhaltung wird im laufenden Betrieb durch die Behörde überprüft. Eine Besonderheit besteht darin, dass viele dieser Maßnahmen über die Zielarten hinaus positive Effekte auf die Biodiversität haben, beispielsweise durch die Förderung strukturreicher, extensiv genutzter Lebensräume. 

Ausgleichsflächen sind oft weit mehr als ein Ausgleich 

Obwohl viele naturschutzfachliche Begleitmaßnahmen gezielt für bestimmte Arten oder Artengruppen konzipiert werden, profitieren in der Praxis häufig zahlreiche weitere Arten von deren Umsetzung. Insbesondere flächenbezogene Maßnahmen, wie beispielsweise die Anlage von Brachen, die Ausweisung von Altholzinseln oder naturnahe Aufforstungen, entfalten eine über die Zielarten hinausgehende ökologische Wirkung. 

So sind Altholzinseln wichtige Habitate für Totholzinsekten, die auf das Vorkommen alter, strukturreicher Bäume angewiesen sind. Offenlandflächen, artenreiche Wiesen und Brachen fördern nicht nur die Jagdmöglichkeiten von Greifvögeln über eine gesteigerte Kleinsäugerdichte, sondern bieten auch Rückzugsräume für zahlreiche weitere Vogelarten. Darunter befinden sich auch Arten, die laut Erhebungen des „Farmland Bird Index“ aufgrund des Landnutzungswandels stark gefährdet aber durch Windkraftanlagen nicht beeinflusst sind. So profitieren beispielsweise die stark rückläufige Feldlerche (Alauda arvensis) und der Wachtelkönig (Crex crex) von extensiv bewirtschafteten Wiesenflächen. Darüber hinaus fungieren derartige Flächen als Lebens- und Nahrungsraum für verschiedene Bestäubergruppen, wie beispielsweise Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und Fliegen.  

Neben der Fauna profitieren auch zahlreiche gefährdete Pflanzenarten von Ausgleichsflächen. So entwickeln sich Ausgleichswiesen häufig zu Refugialräumen seltener Rote Liste Arten, obwohl die Flächen nicht gezielt für sie angelegt wurden. So konnten beispielsweise auf einer Ausgleichsfläche, die im Rahmen eines Windkraftprojekts angelegt wurde, über 100 Pflanzenarten nachgewiesen werden. Grünräume intensiv genutzter Agrarlandschaften sind im Regelfall wesentlich artenärmer. 

Windkraft Ausgleichsfläche mit Mohnblüte

Die tatsächliche Artenvielfalt auf Ausgleichsflächen wird durchschnittlich einmal jährlich im Rahmen ökologischer Monitorings dokumentiert. Die ökologische Wertigkeit wird dabei anhand von Indikatorgruppen erhoben. Dies sind spezifische Tiere, deren Lebensraumansprüche auf bestimmte ökologische Rahmenbedingungen und damit auf die vorhandene Biodiversität schließen lassen. Oft werden bestimmte Tagfalter oder Heuschrecken als Indikatorarten verwendet.  

Über die biodiversitätsfördernden Effekte hinaus leisten Ausgleichsflächen auch wichtige Beiträge zum Bodenschutz, zur Wasserregulation und zur Erosionsminderung. Damit tragen sie nicht nur zur Kompensation projektbedingter Eingriffe bei, sondern auch zur ökologischen Aufwertung der umgebenden Landschaft. 

Beispiele aus der Praxis 

Im Rahmen der Errichtung von Windparks geschah in Niederösterreich besonders viel Ausgleich entlang der March. Dort werden ehemalige Wiesen, die seit den 70er Jahren als Äcker genutzt wurden, nun wieder als Wiesen bewirtschaftet. Ziel dieser Ausgleichsflächen ist die Herstellung von Nahrungshabitaten für Greifvögel. Die Samenbanken, welche im Boden die Periode der Ackerflächen überdauert haben, sorgen nun aber auch für positive floristische Überraschungen auf den Flächen. So lassen sich heute beispielsweise rund vier „Rote Liste“-Pflanzenarten auf einem Quadratmeter nachweisen 

Auch die Anlegung von Ackerbrachen und Feldfluren hat einen großen Effekt. So ist der durchschnittliche Anteil an Ackerbrachen von 16 % auf 9 % gesunken ist. In Drösing (NÖ) konnte er hingegen durch Minderungs- bzw. Ausgleichsflächen von 3 % auf 9 % erhöht werden. Dadurch wurde beispielsweise der Rückgang der Feldlerche (Alauda arvensis) gebremst. Während ihr Bestand am Vergleichsstandort um 60 % zurückging, betrug er in Drösing „nur“ 25 % (Studie von Thomas Zuna-Kratky). BirdLife beziffert den Langzeit-Rückgang (1998–2023) dieser Art in Österreich mit rund 50 %.  

Besondere Maßnahmen widmen sich einem seltenen Vogel, der aufgrund des Klimawandels immer mehr an Bedeutung gewinnt: dem Bienenfresser (Merops apiaster).  Diese thermophile Art brütet in röhrenförmigen Bruthöhlen an Hangbruchstellen. Während das zunehmende Steppenklima den Tieren zugutekommt, mangelt es in der Landschaft leider oft an passenden Brutwänden. Die Schaffung von Brutplätzen wird daher als Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahme praktiziert. Da Bienenfresser ihre Bruthöhlen stets nur einmal beziehen und dann neue Graben, wurde als Ausgleichsmaßnahme eine früher beliebte Wand neu abgegraben, wodurch viel Platz für neue Bruthöhlen entstanden ist. Statt vormals acht fanden sich dort nun ca. 30 Brutpaare ein!  

Bei Gebirgsstandorten sind Moorrenaturierungen und die Anlage von Habitaten für Auer- oder Birkwild häufige Ausgleichsmaßnahmen. Raufußhühner haben besondere Ansprüche an ihre Lebensräume. Das Auerhuhn braucht beispielsweise lichte Nadelwälder mit reichlich Heidelbeeren im Unterwuchs, Ameisenhaufen und sandige Stellen (z. B. an Wurzelstöcken umgefallener Bäume) zum Sandbaden. Oft werden Wälder zu dicht und verlieren dadurch ihre Eignung als Lebensraum für das Auerhuhn. Das Auflichten von dichten Wäldern und die Pflege lichter Wälder sind daher potente Ausgleichsmaßnahmen. 

Zusatzleistungen 

Zudem gibt es Projekte von Windkraftbetreibern, die über den erforderlichen Ausgleich hinausgehen und somit auch Arten zugutekommen, für die ein Ausgleich normalerweise nur schwer möglich ist. Dazu gehört ein Projekt für den Wachtelkönig. Dieser Wiesenbrüter ist nicht brutplatzstandorttreu. Er brütet jedes Jahr in unterschiedlichen Wiesen und ist nur durch ein nächtliches Monitoring, bei dem seine Rufe aufgenommen und verortet werden, gut nachweisbar. Windkraftbetreiber finanzieren dieses Monitoring und auch Kompensationszahlungen für Bewirtschafter:innen, in deren Wiesen eine Brut nachgewiesen wird. Dieses Vorzeigeprojekt fokussiert auf die Wiesen entlang der March und trägt dadurch maßgeblich zum Schutz dieses Brutgebietes für den Wachtelkönig bei. 

Naturschutzfachliche Begleitmaßnahmen in der EU 

Aufgrund von verschiedenen EU-Regelungen (wie beispielsweise der RED III) gibt es zukünftig in allen Mitgliedsstaaten der EU die Verpflichtung, erhebliche Auswirkungen von erneuerbaren Energieanlagen auszugleichen. In vielen Ländern ist dies bereits Standard, weshalb es bereits viel Erfahrung mit Ausgleichsmaßnahmen gibt. Gleichzeitig werden in manchen Ländern neue Maßnahmen ausprobiert. Paradebeispiel dafür ist Deutschland, von wo oft technische Neuerungen und neue Methoden nach Österreich kommen.  

Eine solche Besonderheit in Deutschland ist, dass der flächige Ausgleich über Flächenagenturen (Präsentation Schöps 2024) abgewickelt werden kann. Das hat den naturschutzfachlichen Vorteil, dass Flächen für mehrere Projekte zu sehr großen Lebensraumverbundsystemen zusammengelegt werden können. In Österreich gibt es zwar Gebiete, wo Ausgleichsflächen aneinandergrenzen oder gemeinsam gepflegt werden, insgesamt ist dies aber eher die Ausnahme. Flächenagenturen und die dadurch im Verbund angelegten Ausgleichsflächen könnten auch hierzulande die positive naturschutzfachliche Wirkung verstärken. Allerdings müssten dafür in Österreich erst die rechtlichen Rahmenbedingungen (Präsentation Berl 2024) geschaffen werden. Diese sind in Deutschland durch die Eingriffsregelung (Präsentation Ratzbor 2024) sichergestellt. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, zu regeln, dass Land und Wertschöpfung nicht in Parallelstrukturen aufgehen, sondern weiterhin bei Österreichs Landwirt:innen bleiben. 

In Frankreich gab es 2023 eine breitangelegte Initiative um die Leistungen der Windkraft für den Naturschutz nach außen zu kommunizieren (Positivbeispiele), aber auch Deutschland versucht die Naturschutzarbeit der Windbranche und der beteiligten Naturschutzagenturen zu würdigen (Initiativen). Dieser Ansatz sollte auch in Österreich verfolgt werden. Auf diese Weise könnte vielleicht endlich aufgezeigt werden, dass Natur- und Klimaschutz miteinander vereinbar sind und gemeinsam umgesetzt werden können. 

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