Windrad-Counter Austria: 1451 Windräder | 4028 MW | 2.65 Mio Haushalte versorgt

Österreichkarte mit Bundesländern

Zonierung

Windkraft-Zonierung in den einzelnen Bundesländern im Überblick.

Hintergrund & EU-Recht

Mit der Erneuerbaren-Richtline der EU (RED III), in Kraft seit November 2023, sind alle EU-Staaten verpflichtet, bis Februar 2026 Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie gesetzlich auszuweisen. Diese Gebiete müssen Verfahren erleichtern und beschleunigen.
Ein Totalverbot, wie es in Kärnten beispielsweise diskutiert wurde, würde gegen EU-Recht verstoßen; auch die bestehenden Ausschlusszonen in Oberösterreich sind ohne gleichzeitige Beschleunigungszonen nicht RED-III-konform.

Derzeit hat kein einziges Bundesland die Vorgaben der RED III zur Gänze erfüllt. Beschleunigungsgebiete sind in keinem Bundesland bisher ausgewiesen.

Die Diskussionen über die Umsetzung der RED III haben aber in allen Bundesländern Bewegung bei der Zonierung von Windkraftzonen bewirkt.

Im September 2024 wurde die Zonierung überarbeitet: Die Gesamtfläche für Windkraft blieb mit etwa 28.000 ha (≈ 1,5 % des Landes) – mit 7.000 ha Streichungen sowie 7.000 ha Neuausweisungen gleich. Damit will Niederösterreich bis 2030 8 GWh Windstromproduktion erreichen, und bis 2035 12 GWh.

IG Windkraft-Bewertung: Mit der Veröffentlichung der Zonierung ist ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Für die Zukunft wird es noch weitere Anstrengungen brauchen, um den Energiebedarf des Landes zu decken und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Das Windkraftpotenzial liegt in Niederösterreich bei 57 TWh.

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Seit dem 10. Februar 2023 gilt im Burgenland eine verbindliche Zonierung per LGBl. 9/2023 (aktualisiert im Juli 2023, LGBl. 48/2023 & LGBl. 86/2023). Diese legt fest, in welchen Zonen Windkraft explizit erlaubt („Eignungszonen“) oder verboten („Ausschlusszonen“) ist.

Bis 2030 will das Burgenland so viel Erneuerbaren-Strom erzeugen, wie das ganze Bundesland an Energie (nicht nur Strom) verbraucht. Damit ist es das einzige Bundesland, dass bereits 2030 den Anspruch hat, bilanziell energieautark zu sein.

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Seit 2019 gilt das „SaPro Wind“-Programm: Die Steiermark ist in 6 Vorrangs‑ und 9 Eignungszonen unterteilt (z. B. Pretul, Gaberl). Bis 2030 will die Steiermark die Windkraftleistung auf 1.000 MW verdreifachen. Angesichts des geringen Anteils der Erneuerbaren am Stromverbrauch (2023: 60 %) und dem hohen Windkraftpotential in der Steiermark von 9.650 MW (26 TWh), müssen die Anstrengungen auch in der Steiermark deutlich gesteigert werden.

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In Oberösterreich gibt es einen Windmasterplan der als Orientierung gilt. Seit 2017 wurden in diesem Vorrangflächen abgeschafft – nur noch Ausschlusszonen gelten (z. B. über 1.600 m Seehöhe). Der Windmasterplan ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Aktuell (Stand Juli 2025) ist ein Zonierungskonzept in Bearbeitung, das zwischen Ausschluss-, Neutral- und Beschleunigungszonen unterscheidet: Im ersten Entwurf decken Beschleunigungsflächen ca. 0,74 % der Landesfläche ab, Ausschlusszonen ca. 65 %.

Das Land Oberösterreich will bis 2030 1 TWh Windstrom und bis 2040 1,8 TWh Windstrom erzeugen. Das Windpotenzial in Oberösterreich liegt bei 8,2 TWh.

IG Windkraft-Bewertung: 

Große Beschleunigungsflächen liegen in Gebieten mit wenig Wind und können voraussichtlich nicht genutzt werden. Viele Flächen mit guten Windverhältnissen sind in den angekündigten Ausschlusszonen verortet. Die Ausbauziele der oberösterreichischen Politik sind mit der geplanten Zonierung bei weitem nicht erreichbar.

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In Kärnten gilt derzeit die „Windkraft-Standorträume-Verordnung“. Diese besagt, dass Windkraftanlagen nur dann gebaut werden dürfen, wenn sie defakto nicht gesehen werden können. Insgesamt sind aktuell 37 Anlagen vom Land bewilligt worden, 10 Anlagen mit rund 27,7 MW sind schon in Betrieb. Das Land Kärnten will zu jeder Zeit so viel Strom erneuerbar erzeugen, wie das Land in Summe verbraucht. Momentan gilt eine Bausperre für Neuanlagen bis Februar 2026.

Die Landesregierung will jene Flächen als Beschleunigungsgebiete ausweisen, die bereits genehmigte Projekte enthält.

IG Windkraft-Bewertung: 

Flächen als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, die bereits bewilligte Windparks beinhalten, ist mit den Vorgaben der RED III nicht vereinbar. Darüber hinaus reichen die Flächen bei weitem nicht aus, das Ziel der Kärntner Politik zu erreichen.

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Wien verfügt über keine eigene Zonierung. Das Potenzial ist aufgrund dichter Bebauung nur beschränkt für den Windkraftausbau geeignet. Ende 2024 gab es in Wien einen Bestand von 9 Windrädern mit insgesamt rund 7 MW Leistung.

IG Windkraft-Bewertung: 

Dennoch sollte Wien sein Windkraftpotenzial nutzen, um möglichst viel seines Stromverbrauchs regional produzieren und selbst abdecken zu können.

Bis heute gibt es in Salzburg keine kommerziellen Windkraftanlagen. Seit 2022 hat Salzburg 11 Zonen für den Windkraftausbau ausgewiesen. Ein Windparkprojekt befindet sich gerade in der UVP-Genehmigung (Stand Juli 2025).

IG Windkraft-Bewertung: 

Die Windkraftzonen beinhalten nicht die besten Windstandorte des Bundeslandes. Bis 2030 will Salzburg 25 Windräder mit 0,25 TWh errichtet haben. Ob sich dieses Ziel mit der aktuellen Zonierung umsetzen lässt, ist fraglich. Das Potenzial liegt in Salzburg mit 3,3 TWh beim Zehnfachen.

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Bis heute gibt es in Tirol keine kommerziellen Windkraftanlagen. Die Landesregierung hat den Willen zum Windkraftausbau bekundet. Für Windmessungen kann beim Land eine Förderung beantragt werden, außerdem wird das erste Windrad mit einer 100.000-Euro-Prämie unterstützt. In der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ist eine Größenordnung für einen möglichen Windkraftausbau von 0,25 TWh bis 2050 ausgewiesen. Klare Ausbauziele bis 2030 gibt es nicht. Das Land arbeitet derzeit an der Umsetzung von Windkraftzonen (Stand Juli 2025).

IG Windkraft-Bewertung: 

Von Seiten der Landespolitik fehlt ein klares Ausbauziel. Das Potenzial ist deutlich kleiner als in Ostösterreich, liegt aber mit 3,5 TWh bei mehr als der Hälfte des derzeitigen Tiroler Stromverbrauchs.

Bis heute gibt es in Vorarlberg keine kommerziellen Windkraftanlagen. Die Landesregierung hat den Willen zum Windkraftausbau bekundet. Für Windmessungen kann beim Land eine Förderung beantragt werden. Klare Ausbauziele gibt es allerdings nicht.

IG Windkraft-Bewertung: 

Es fehlt ein klares Ausbauziel von landespolitischer Seite. Das Potenzial ist deutlich kleiner als in Ostösterreich, liegt aber mit 1,3 TWh bei einem Drittel des derzeitigen Vorarlberger Stromverbrauchs.

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