Windkraft- und PV-Anlagen zählen zu den günstigsten Stromerzeugungstechnologien, die wir haben, ganz im Gegensatz zu Fossilen-Kraftwerken und der Atomkraft (Stromgestehungskosten). Unter gleichen Wettbewerbsbedingungen würden nur mehr Erneuerbare-Kraftwerke errichtet werden. Da jedoch fossile Energie nach wie vor ordentlich gefördert wird, bedarf es zumindest so viel Unterstützung für Erneuerbare, dass diese sich überhaupt am durch Fossile überförderten Strommarkt beteiligen können.
Weltweit wurde 2023 die Nutzung fossiler Brennstoffe mit 554 Mrd. Euro weiter stark subventioniert, der jährliche Durchschnitt seit 2010 liegt bei 482 Mrd. Euro. Die 554 Mrd. Euro liegen um das 9-fache über den 62 Mrd. Euro, die für die Unterstützung von Investitionen in saubere Energie für Verbraucher:innen ausgegeben wurden, darunter auch Zuschüsse oder Rabatte für Elektrofahrzeuge, Effizienzsteigerungen oder Wärmepumpen. Quelle: IEA
In Österreich konterkarieren Subventionen mit negativen Klimaauswirkungen die Klimaschutzbemühungen und in weiterer Folge drohen EU-Kompensationszahlungen in Milliardenhöhe, wenn Österreich die EU-Klimaziele bis 2030 nicht erreicht. Darüber hinaus spürt man hierzulande bereits die Folgen der Erderwärmung (Hitze/Dürre, Flutkatastrophen, Extremwetterereignisse) immer härter. Das zeigt, dass Österreich auch im Jahr 2025 schlecht beraten ist, wenn Klimaschutzmaßnahmen reduziert werden.
Ende 2022 gab das Wifo in einer Studie bekannt, welche Subventionen mit negativen Klimaeffekten es in Österreich bereits vor der Gaskrise gab. Diese bezifferte das Institut mit zwischen 4,1 und 5,7 Milliarden Euro jährlich. Im Zuge der Gaskrise 2022 kamen 12 Mrd. Euro noch zusätzlich hinzu. Mit diesen Geldern förderte der Bund „klimakontraproduktive“ Maßnahmen. Mit dem Budgetgesetz 2025 wurden Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen drastisch gekürzt, während jene für fossile Energien nochmals angehoben wurden.
Im Zuge der hohen Energiepreise, ausgelöst durch Ukraine-Krieg und Gaskrise (2022), wurde zusätzlich ein „Energiekrisenbeitrag Strom“ (EKBS) eingeführt, der zuerst besonders hohe Gewinne von Stromerzeugern (als temporärer Solidaritätsbeitrag) abschöpfte. Dieser wurde aber immer weiter verschärft und bis 2030 verlängert, wohingegen Gaskraftwerke vollkommen ausgenommen und fossile Energien deutlich weniger abgeschöpft und gleichzeitig immer noch massiv (indirekt) subventioniert werden.
In Österreich ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Windkraftanlagen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – kurz EAG. Eine Förderung ist nach wie vor nötig, damit entsprechende Investitionen in die Windkraft getätigt werden können.
In Österreich gibt es derzeit nur eine Förderung für große Windkraftanlagen über das EAG: Die Marktprämie Windkraft. Sie wird mittels Ausschreibungen vergeben.
Darüber hinaus gibt es auch einen Investitionszuschuss für kleinere Windkraftanlagen (0,02 bis 1 MW Leistung). Der Antrag auf Förderungen und dessen Einbringung sowie die Abwicklung erfolgt über die Website der EAG-Abwicklungsstelle.
Der Großteil der Windkraftanlagen in Österreich wird seit 2023 mittels Marktprämien gefördert. Der Betreiber muss seinen Strom selbständig am Strommarkt verkaufen und bekommt eine Prämie zusätzlich ausbezahlt, die sich an der Höhe der aktuellen Strompreise orientiert (bis zu einem verordneten Höchstwert). Ist der Marktpreis höher als dieser Höchstwert wird keine Prämie ausbezahlt und der Betreiber muss einen Teil des Mehrerlöses zurückzahlen. Die Marktprämie wird mittels Ausschreibung vergeben. Zusätzlich ist die Höhe der Marktprämie je nach Standort unterschiedlich. Österreichs landschaftliche Beschaffenheit (Topografie) ist sehr heterogen: Flachland im Osten und Hügelland sowie alpinen Regionen im Westen. Aus diesem Grund sind auch die Windverhältnisse unterschiedlich. Durch die standortdifferenzierte Förderung von Windkraftanlagen werden die unterschiedlichen Verhältnisse durch Zuschläge (bei etwas weniger guten Windverhältnissen) und Abschläge (bei sehr guten Windverhältnissen) innerhalb einer gewissen Bandbreite ausgeglichen. Damit soll ein Anreiz für die Errichtung von Windkraftprojekten in allen Regionen Österreichs geschaffen werden. Die österreichweite Errichtung von Windkraftanlagen reduziert den nötigen Netzausbau und ist auch volkswirtschaftlich effizienter.
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