Windrad-Counter Austria: 1451 Windräder | 4028 MW | 2.65 Mio Haushalte versorgt

Windräder mit bunten Pfeilen

Zielvorgaben

Warum brauchen wir in Österreich eigentlich Windräder?

Der wesentliche Grund dafür ist, dass wir unabhängig von teuern und unsicheren Energiequellen sowie deren Import aus dem Ausland werden wollen. Österreich hat sich das Ziel gesetzt, Energie-Souveränität zu erlangen, indem wir so viel heimischen Strom produzieren wie wir brauchen. Das bedeutet, dass Österreich seinen Gesamtstromverbrauch bis zum Jahr 2030 „national bilanziell“ zu 100 Prozent mittels erneuerbarer Energien bestreiten will. Damit das gelingt, müssen wir alle am selben Strang ziehen. Das bedeutet auch, dass die Bundesländer, gemäß ihren Potenzialen, die Errichtung von Windrädern ermöglichen. Heimischer Strom für die eigenen Leute, zu einem günstigen Preis. Das ist das Ziel.

Ein weiterer Grund dafür ist, dass sich die EU und Österreich dazu verpflichtet haben, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren bzw. auf “Netto-Null” zu bekommen. Die Europäische Union hat sich das Ziel der Klimaneutralität (Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen) bis zum Jahr 2050 gesetzt, Österreich will sogar schon bis 2040 klimaneutral sein. Dafür muss der Einsatzes fossiler Energie (durch deren Verbrennung CO2 freigesetzt wird) stark verringert und sowie nach und nach durch erneuerbare Energien wie die Windkraft ersetzt werden.

Im Folgenden wird auf die einzelnen Zielvorgaben auf ihren Ebenen jeweils kurz im Detail eingegangen:

EU-Vorgaben: RED III & Beschleunigungsgebiete 

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III verstärkt die Ausbaupflichten: 

  • Mindestens 42,5 % Erneuerbare bis 2030 (EU-weit) angestrebt werden 45 % 

  • Überragendes öffentliches Interesse: Der Ausbau von erneuerbaren Energien hat Vorrang gegenüber bestimmten anderen Schutzinteressen. 

  • Beschleunigungsgebiete: Bis 21. Februar 2026 sind flächendeckende Zonen auszuweisen, in denen Genehmigungsverfahren in max. 12 Monaten abgeschlossen werden müssen (außerhalb: max. 24 Monate). 

Nationale Ziele & Planungsrahmen 

Österreichs Dreiklang aus NEKP, EAG und ÖNIP soll das möglich machen: 

NEKP (Nationaler Energie- und Klimaplan)

  • Österreich muss seinen Anteil Erneuerbarer am Bruttoendenergieverbrauch von 36,4 % (2021) auf mindestens 57 % steigern. 

  • Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 48 % gegenüber 2005 (ausserhalb des Emissionshandels)

EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)

  • 100 % erneuerbarer Strom (national, bilanziell) bis 2030 

  • Die Ausbauziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sind aus unserer Sicht überholt und müssen bei der Windkraft von 10 TWh/Jahr Ausbau bis 2030 verdoppelt werden auf 25 TWh/Jahr Ausbau bis 2030. 

ÖNIP (Netzinfrastrukturplan)

  • Im ÖNIP findet sich eine Aufteilung des Windkraft-Ausbaus auf die Bundesländer. Insbesondere Niederösterreich, Burgenland und Steiermark sind gefordert, aber jedes Bundesland muss etwas beitragen. 

  • Ziel bis 2030: 21 TWh Windkraft

Im Zusammenspiel dieser drei Pläne lassen sich die EU-Ziele (RED III) realisieren und Genehmigungsverfahren für Windkraft deutlich beschleunigen, wenn die Bundesländer mitziehen.

Bundesländer-Ziele: Konkrete Beiträge bis 2030 

Die Länder sind für Raumordnung und Genehmigungen zuständig und müssen mit ihren Ausbauzielen die gesamtstaatliche Vorgabe +18 TWh Windstrom bis 2030 erfüllen. Ihre notwendigen Beiträge lauten: 

  • Niederösterreich: Bis 2030 will die Landesregierung auf neu auszuweisenden Flächen durch Erweiterungen bestehender Windparks über die derzeitige Zonierung hinaus 100 Anlagen respektive auf neuen Standorten weitere 150 Anlagen aufgebaut haben. Ein neuer Zonierungsplan ist noch nicht veröffentlicht. Um das bis 2030 notwendige Ausbauziel zu erreichen, braucht es allerdings deutlich mehr Windräder, zumindest 400 neue Anlagen bis 2030.

  • Burgenland: Die Landesregierung geht von einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr 2030 von 11 TWh aus. Erklärtes Ziel für 2030 ist, diese 11 TWh mit erneuerbaren Energieträgern zu erzeugen und damit 100% des gesamten Energieverbrauchs (also nicht nur den Strom) mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Windenergie soll dazu 5,2 TWh beitragen. 

  • Steiermark: Bereits 2022 hat die Landesregierung die „Agenda Weiß-Grün“ beschlossen. Demnach sollen im Jahr 2030 in der Steiermark 250 Windräder mit 1.000 MW Gesamtleistung errichtet sein – in Anbetracht des enormen Windpotenzials ein zu geringes Ziel. Nach Niederösterreich verfügt die Steiermark über das zweitgrößte Potenzial an Windenergie aller Bundesländer. Über 1.000 Windräder könnten rund 18 TWh Windstrom pro Jahr erzeugen. 

  • Kärnten: Die Stromerzeugung in Kärnten ist wegen der dominanten Wasserkraft sehr ungleich über den Jahresverlauf verteilt. Deshalb muss im Winterhalbjahr, wenn die Wasserkraft weniger Strom liefert, rund ein Viertel des Verbrauchs importiert werden. Die Windkraft kann für das Schließen dieser Lücke eine entscheidende Rolle spielen, da zwei Drittel des Windstroms im Winterhalbjahr erzeugt. Die Kärntner Landesregierung hat kein genaues Mengenziel definiert, will aber die im Winter anfallenden Stromimporte durch Windstrom ersetzen.

  • Oberösterreich: Da Oberösterreich statt einem Mengenziel überwiegend Ausschlusszonen definiert hat, existieren mit Stand September 2024 in Oberösterreich nur 31 Windkraftanlagen. In Summe könnten in Oberösterreich 500 Windräder 8,2 TWh Windstrom erzeugen, was der Hälfte des Stromverbrauchs des Industriebundeslandes Oberösterreich entspricht. 

  • Salzburg: 250 GWh Windstrom bis 2030 hat sich Salzburg als Ziel gesetzt – weit entfernt vom tatsächlichen Windkraft-Potenzial, das etwa 1.500 GWh (1 TWh) ermöglichen könnte. Im „Masterplan Klima+Energie 2030“ werden Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 von in Summe 1 TWh angepeilt. Um bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, müssten allerdings zusätzlich 8 TWh Erzeugung ersetzt werden, die derzeit noch von fossilen Energien stammen. 

  • Tirol: In Tirol gibt es derzeit noch keine (Groß-)Windkraftanlagen, aktuelle Entwicklungen stimmen aber trotz fehlender Ziele vorsichtig hoffnungsvoll. Mit geeigneten Rahmenbedingungen, vor allem der Ausweisung von Windkraftzonen in einer Energieraumplanung, könnten bis 2030 mit 100 Windrädern 20 % der aktuellen Stromerzeugung gedeckt werden. Das Gesamtpotenzial liegt sogar bei 40 %. 

  • Vorarlberg: Auch in Vorarlberg gibt es noch keine (Groß-)Windkraftanlagen und nur ein sehr geringes Ziel für die Errichtung. 80 % des Stromverbrauchs werden zwar schon mit erneuerbaren Energien erzeugt, allerdings müssen im Winter bis zu zwei Drittel des Stromes importiert werden. Gerade für Vorarlberg wäre die Windstromerzeugung von großem Vorteil, denn genau im Winter weisen die Windräder ihre höchsten Erzeugungsspitzen auf. 

  • Wien: Wien ist wegen seiner auf das Großstadtgebiet begrenzten Ausdehnung ein Sonderfall. Es hat kein Ausbauziel definiert. Über die vor allem am südlichen Stadtrand bereits errichteten neun Windkraftanlagen hinaus ist das Windkraftpotenzial limitiert. Diese existieren allerdings bereits so lange, dass hier ein gewisses Potenzial für Repowering, also für den Ersatz der bisherigen Anlagen durch neue leistungsstärkere, gegeben ist. 

Fazit: Faktenbasiert zum Ausbau 

  1. EU-Druck durch RED III mit klaren Fristen und Beschleunigungsgebieten. 

  1. Nationale Planung via NEKP, EAG und ÖNIP – derzeitige EAG-Vorgaben reichen noch nicht aus. 

  1. Bundesländer-Beitrag: Jedes Land muss seine Ausbauziele jetzt verbindlich festlegen und umsetzen. 

Nur so kann Österreich die 100 % erneuerbaren Strom bis 2030 liefern, die Klimaneutralität 2040 sichern und gleichzeitig Versorgungssicherheit sowie leistbare Energie für alle garantieren. 

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