Die Abstandsregelungen in Österreich gestalten sich je nach Bundesland unterschiedlich.
In Österreich sehen verschiedene Gesetze Abstände zu Wohngebieten vor. Die Abstände sind je nach Bundesland verschieden. Die zwingenden Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten Regelungen. Jedoch auch ohne die Mindestabstände hätte die Errichtung von Windrädern durch das strenge gesetzliche Genehmigungsverfahren kaum Auswirkungen auf die Anrainer*innen, da Themen wie Schall und Schattenwurf im Genehmigungsverfahren detailliert und sorgsam geprüft werden.
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 Z 19 ROG, § 20 Abs. 3a ROG
Widmung: Grünland Windkraftanlage
Eine neue Windkraftanlage muss in Niederösterreich mindestens 1.200 Meter von Wohnbauten entfernt sein. Im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz sind für die Widmung von Windkraftanlagen folgende Abstandsregelungen vorgesehen:
1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch, z. B. Krankenhaus, Schule, Altersheim
750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden und erhaltenswerten Gebäuden im Grünland, Grünland Kleingärten und Grünland Campingplätzen
2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland, welches nicht in der Standortgemeinde liegt. Mit Zustimmung der betroffenen Nachbargemeinde(n) kann der Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m reduziert werden.
Rechtsgrundlage: § 30 Abs. 4 ROG; § 12 Abs. 2 OÖElWOG
Widmung: Sonderwidmung Grünland
Mindestabstand zu überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäuden im Grünland, zu gewidmetem Bauland und zu Flächen, die als künftiger Baulandbedarf festgelegt sind.
Bis zu 30 kW: 100 m
30 kW bis 0,5 MW: 500 m
über 0,5 MW: bei wesentlichen Änderungen am gleichbleibenden Standort mindestens 800 m; bei Neuerrichtungen mindestens 1.000 m
Rechtsgrundlage: Burgenländisches Raumplanungsgesetz; Bgld Planzeichenverordnung (53c)
Abstände: 1.200 m zu Siedlungsgebiet
Rechtsgrundlage: § 25 ROG, § 26 Abs. 7, § 32 Abs. 3 Z 1 ROG
Widmung: Freiland mit Sondernutzung Energieerzeugungsanlagen
Abstände: In Gebieten, die nicht als spezielle Zonen für Windenergie (Ausschluss-, Vorrang- oder Eignungszonen) festgelegt sind, müssen Windkraftanlagen mindestens 1.000 Meter von Baugebieten und 700 Meter von landwirtschaftlichen Wohngebäuden oder bewirtschafteten Schutzhütten entfernt sein.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 6 Kärntner Windkraftstandorträume-Verordnung
Widmung: Sonderwidmung Grünland § 5 GplG oder Sonderwidmung Bauland § 3 Abs. 10
Abstände: Entfernung von Windparks zu ständig bewohnten Gebäuden und zu gewidmetem Bauland: 1.500 m, dieser Abstand ist reduzierbar, wenn eine "unzumutbare Belastungen von ständig bewohnten Gebäuden“ vermieden werden kann.
Zusätzlich zu den Abstandsregelungen betreffend Siedlungsgebiete sind Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen (Wege, Straßen, Autobahnen, Leitungen und Hochspannungsleitungen) zu berücksichtigen. Diesbezüglich besteht eine unterschiedliche Verwaltungspraxis, die nach Bundesland unterschiedlich ist und an Größe und Rotordurchmesser der Anlage anknüpft.
Auch die landesspezifischen Vorschriften aus dem Elektrizitätswesen und Naturschutz sind zu berücksichtigen.
Die relevanten Gesetze können jeweils zum aktuellen Stand auf der Website www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationssystem des Bundes) downgeloadet werden.
In Europa stehen Windräder zumeist viel näher bei Häusern als dies in Österreich der Fall ist. Mindestabstände zu Wohnhäusern gibt es nur in den seltensten Fällen. Im Schnitt werden Windräder in Deutschland mit einem Abstand zwischen 500 Meter und 800 Meter errichtet. Die oft zitierte Regelung in Bayern ("10H-Regelung" = 10 Mal die Höhe der Windräder) wurde zur Beschränkung des Windkraftausbaus eingeführt. Sie hat keine inhaltliche Grundlage und gilt nur für die Standortgemeinde. An Wohnhäuser der Nachbargemeinde kann ohne Mindestabstand herangebaut werden. In Großbritannien stehen moderne Windräder in einem Abstand von 300 Meter. Immer wieder behauptete Mindestabstände von 3.000 Meter gibt es in keinem Staat der Welt. Die hier angeführten Länder haben gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände. Die zwingenden Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten Regelungen.
Die WHO (World Health Organization) fordert angeblich Mindestabstände von 2.000 Meter zu Windrädern. Dies ist aber nicht der Fall. Die deutsche Umweltschutzorganisation BUND hat direkt bei der WHO nachgefragt und die klare Antwort bekommen, dass die WHO noch nie Mindestabstände zu Windrädern gefordert hat.
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