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zeige Windfakten
  • Ein einziges Windrad mit 5 Megawatt Leistung erzeugt pro Jahr Strom für rund 3.700 Haushalte.
  • Durch das erhöhte Windaufkommen im Jahr 2019 konnte die Windkraft in Österreich rund 13 Prozent zur Stromversorgung beitragen.
  • Die Windräder in Österreich erzeugen Strom für mehr als 50 Prozent aller österreichischen Haushalte.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt, kann man 65 Jahre lang täglich eine Stunde fernsehen.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt kann man mehr als 15.000 Liter Wasser kochen.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt kann man zwei Jahre lang rund um die Uhr Playstation spielen.
  • Mit dem Strom den ein Windrad (3MW) in einer Sekunde erzeugt kannst Du 7,5 Liter Wasser zum kochen bringen. (Stand: April 2020)
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Sekunde produziert, kann man 4 Tage "Last Christmas" anhören. (Stand: Dez. 2019)
  • MIt dem Strom, den ein Windrad in einer Sekunde produziert, kann man 2 Häferl Glühwein kochen. Da sind immerhin gut 7.000 Häferl stündlich pro Windrad. (Stand: Dez. 2019)
  • Windkraft spart 350 Mio. Euro jährlich durch vermiedene Stromimporte. (Stand: Oktober 2019)
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Der lange Weg zur Genehmigung eines Windparks

Die Errichtung eines Windparks ist erst nach umfassenden verwaltungsbehördlichen Genehmigungsverfahren möglich. Oft dauern diese über Jahre.

Windkraftanlagen werden in strengen Genehmigungsverfahren auf ihre Sicherheit für Mensch und Natur geprüft. Bei größeren Windparks muss in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz (UVP-G) durchgeführt werden, denn ab einer Schwelle von 30 Megawatt (MW) Gesamtleistung oder 20 Konvertern sind Windkraftanlagen UVP-pflichtig. Dies gilt in Fällen über einer Seehöhe von 1.000 Metern oder in Schutzgebieten bereits ab einer Leistung von 15 MW oder 10 Konvertern. Es kommt dann zu einer Verfahrenskonzentration bei der Landesregierung unter umfassender Einbindung der Öffentlichkeit. Dabei werden die betroffenen Materiengesetze wie Elektrizitätswesengesetz, Bauordnung, Naturschutzgesetz oder Luftfahrtgesetz berücksichtigt und in einem Bescheidverfahren abgehandelt. Unterhalb der UVP-Schwellenwerte sind die Anlagen in einzelnen Verfahren zu genehmigen (Naturschutz, Elektrizitätsrecht, Luftfahrt, etc.).

Folgende Behörden sind im Verfahren zuständig

Eigene Flächenwidmung für Windkraft – Gemeinde, Landesregierung
In einigen Ländern sieht das Raumordnungsrecht eine eigene Widmung für Windkraftanlagen vor, wie etwa in Niederösterreich, Salzburg oder Oberösterreich. Zum Teil ist eine Widmung erforderlich im Burgenland (für Anlagen unter 15 MW Gesamtleistung) oder in der Steiermark (außer man befindet sich in einer sogenannten Vorrangzone). Zuständig für die Widmung ist die Gemeinde.
Durch eine im März 2023 in Kraft getretene Änderung des UVP-G ist in Fällen bzw. diesen Zonen, wo eine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, keine Flächenwidmung der Gemeinden mehr erforderlich. In Fällen, wo keine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, ist eine Genehmigung von Anlagen unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Widmung aber unter Nachweis einer Zustimmungserklärung der Gemeinde möglich.

Elektrizitätsrechtliches Verfahren – Landesregierung
• Elektrizitätsrechtliche und baurechtliche Vorschriften
• Schall und Schattenwurf

Naturschutzrechtliches Verfahren – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat
• Landschaftsbild
• Erholungswert der Landschaft
• Vogelschutz, Naturschutz

Luftfahrtbehördliches Verfahren – Landeshauptmann/-frau
• Sicherheit der Luftfahrt – Luftfahrthindernis

Weiterführende Links

Ist Windstrom nicht sehr teuer?

Würde es im Energiebereich keine Subventionen geben, wäre die Windenergie einer der billigsten Stromerzeugungstechnologien. ...

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