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zeige Windfakten
  • Ein einziges Windrad mit 5 Megawatt Leistung erzeugt pro Jahr Strom für rund 3.700 Haushalte.
  • Durch das erhöhte Windaufkommen im Jahr 2019 konnte die Windkraft in Österreich rund 13 Prozent zur Stromversorgung beitragen.
  • Die Windräder in Österreich erzeugen Strom für mehr als 50 Prozent aller österreichischen Haushalte.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt, kann man 65 Jahre lang täglich eine Stunde fernsehen.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt kann man mehr als 15.000 Liter Wasser kochen.
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Stunde erzeugt kann man zwei Jahre lang rund um die Uhr Playstation spielen.
  • Mit dem Strom den ein Windrad (3MW) in einer Sekunde erzeugt kannst Du 7,5 Liter Wasser zum kochen bringen. (Stand: April 2020)
  • Mit dem Strom, den ein Windrad in einer Sekunde produziert, kann man 4 Tage "Last Christmas" anhören. (Stand: Dez. 2019)
  • MIt dem Strom, den ein Windrad in einer Sekunde produziert, kann man 2 Häferl Glühwein kochen. Da sind immerhin gut 7.000 Häferl stündlich pro Windrad. (Stand: Dez. 2019)
  • Windkraft spart 350 Mio. Euro jährlich durch vermiedene Stromimporte. (Stand: Oktober 2019)
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Abstandsregelung

In Österreich sehen verschiedene Gesetze Abstände zu Wohngebieten vor. Die Abstände sind je nach Bundesland verschieden. Die zwingenden Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten Regelungen. Jedoch auch ohne die Mindestabstände hätte die Errichtung von Windrädern durch das strenge gesetzliche Genehmigungsverfahren kaum Auswirkungen auf die Anrainer*innen, da Themen wie Schall und Schattenwurf im Genehmigungsverfahren detailliert und sorgsam geprüft werden.

Niederösterreich

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 Z 19 ROG, § 20 Abs. 3a ROG
Widmung: Grünland Windkraftanlage

Eine neue Windkraftanlage muss in Niederösterreich mindestens 1.200 Meter von Wohnbauten entfernt sein. Im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz sind für die Widmung von Windkraftanlagen folgende Abstandsregelungen vorgesehen:
 

  • 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch, z. B. Krankenhaus, Schule, Altersheim
  • 750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden und erhaltenswerten Gebäuden im Grünland, Grünland Kleingärten und Grünland Campingplätzen
  • 2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland, welches nicht in der Standortgemeinde liegt. Mit Zustimmung der betroffenen Nachbargemeinde(n) kann der Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m reduziert werden.

Oberösterreich

Rechtsgrundlage: § 30 Abs. 4 ROG; § 12 Abs. 2 OÖElWOG
Widmung: Sonderwidmung Grünland

Mindestabstand zu überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäuden im Grünland, zu gewidmetem Bauland und zu Flächen, die als künftiger Baulandbedarf festgelegt sind.

  • Bis zu 30 kW: 100 m
  • 30 kW bis 0,5 MW: 500 m
  • über 0,5 MW: bei wesentlichen Änderungen am gleichbleibenden Standort mindestens 800 m; bei Neuerrichtungen mindestens 1.000 m

Burgenland

Rechtsgrundlage: Burgenländisches Raumplanungsgesetz; Bgld Planzeichenverordnung (53c)

  • Abstände: 1.200 m zu Siedlungsgebiet

Steiermark

Rechtsgrundlage: § 25 ROG, § 26 Abs. 7, § 32 Abs. 3 Z 1 ROG
Widmung: Freiland mit Sondernutzung Energieerzeugungsanlagen

  • Abstände: Keine rechtlichen Regelungen zu Mindestabständen

Kärnten

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 6 Kärntner Windkraftstandorträume-Verordnung
Widmung: Sonderwidmung Grünland § 5 GplG oder Sonderwidmung Bauland § 3 Abs. 10

  • Abstände: Entfernung von Windparks zu ständig bewohnten Gebäuden und zu gewidmetem Bauland: 1.500 m, dieser Abstand ist reduzierbar, wenn eine "unzumutbare Belastungen von ständig bewohnten Gebäuden“ vermieden werden kann.

Abstände zu Infrastruktureinrichtungen

Zusätzlich zu den Abstandsregelungen betreffend Siedlungsgebiete sind Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen (Wege, Straßen, Autobahnen, Leitungen und Hochspannungsleitungen) zu berücksichtigen. Diesbezüglich besteht eine unterschiedliche Verwaltungspraxis, die nach Bundesland unterschiedlich ist und an Größe und Rotordurchmesser der Anlage anknüpft.

Vorschriften im Elektrizitätswesen und Naturschutz

Auch die landesspezifischen Vorschriften aus dem Elektrizitätswesen und Naturschutz sind zu berücksichtigen.

Die relevanten Gesetze können jeweils zum aktuellen Stand auf der Website www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationssystem des Bundes) downgeloadet werden.

Abstände im internationalen Vergleich

In Europa stehen Windräder zumeist viel näher bei Häusern als dies in Österreich der Fall ist. Mindestabstände zu Wohnhäusern gibt es nur in den seltensten Fällen. Im Schnitt werden Windräder in Deutschland mit einem Abstand zwischen 500 Meter und 800 Meter errichtet. Die oft zitierte Regelung in Bayern ("10H-Regelung" = 10 Mal die Höhe der Windräder) wurde zur Beschränkung des Windkraftausbaus eingeführt. Sie hat keine inhaltliche Grundlage und gilt nur für die Standortgemeinde. An Wohnhäuser der Nachbargemeinde kann ohne Mindestabstand herangebaut werden. In Großbritannien stehen moderne Windräder in einem Abstand von 300 Meter. Immer wieder behauptete Mindestabstände von 3.000 Meter gibt es in keinem Staat der Welt. Die hier angeführten Länder haben gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände. Die zwingenden Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten Regelungen.

© Wind Europe, IG Windkraft 2013
© Wind Europe, IG Windkraft 2013

WHO empfiehlt keine Mindestabstände zu Windrädern

Die WHO (World Health Organization) fordert angeblich Mindestabstände von 2.000 Meter zu Windrädern. Dies ist aber nicht der Fall. Die deutsche Umweltschutzorganisation BUND hat direkt bei der WHO nachgefragt und die klare Antwort bekommen, dass die WHO noch nie Mindestabstände zu Windrädern gefordert hat.

Weiterführende Links

Downloads

Wie nahe dürfen Windräder zum Wohngebiet stehen?

Die österreichischen Regelungen für die Mindestabstände zwischen Wohnbauland und Windrädern sind im weltweiten Vergleich sehr streng. ...

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